Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen u. künftigen Leistungen u. Lieferungen der Vertragsparteien.
1.2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der SIEGNETZ.IT GmbH erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt SIEGNETZ.IT GmbH nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsschluß

2.1. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von SIEGNETZ.IT GmbH schriftlich bestätigt wurden.
2.1. Technisch und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-und Materialänderungen in Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne daß der Kunde hieraus Rechte gegen SIEGNETZ.IT GmbH herleiten kann.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der SIEGNETZ.IT GmbH und zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
3.2. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. SIEGNETZ.IT GmbH ist berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden dessen Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen enstanden, so ist SIEGNETZ.IT GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.3. Der Kunde kann gegen Forderungen der SIEGNETZ.IT GmbH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen mit SIEGNETZ.IT GmbH sind in diesem Vertragsverhältnis ausgeschlossen.
3.4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich SIEGNETZ.IT GmbH ausdrücklich vor. Eine Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
3.5. SIEGNETZ.IT GmbH ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

4. Verzug

4.1. Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann SIEGNETZ.IT GmbH Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig. Mit Einführung des Euro und damit dem Wegfall des Diskontsatzes liegt der Zinsanspruch 4 % über einem vergleichbaren Referenzsatz. Wird nichts anderes vereinbart, so wird der Euribor jeweils zum Stichtag Quartalsende als Referenzzinssatz gewählt.
4.2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist SIEGNETZ.IT GmbH berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen einzustellen und die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge zu verlangen oder entsprechende Sicherheiten zu fordern.
4.3. Mit Eintritt des Ausnahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von SIEGNETZ.IT GmbH. Übersteigt der Betrag der im voraus abgetretenen Forderungen den zu sichernden Anspruch um mehr als 20 %, so ist SIEGNETZ.IT GmbH zur Vermeidung einer unangemessenen Übersicherung auf Wunsch des Kunden zur Freigabe des 20 % übersteigenden Sicherungsbetrags verpflichtet. Gegenüber Nichtkaufleuten bleibt die vertragsgegenständliche Leistung bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum von SIEGNETZ.IT GmbH. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
5.2. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind SIEGNETZ.IT GmbH unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Im Falle der Nichteinhaltung dieser vorstehenden Pflichten hat SIEGNETZ.IT GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Die Ware bleibt Eigentum von SIEGNETZ.IT GmbH. Be- oder Verarbeitung sowie der Umbildung erfolgen stets für Siegnetz.IT GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum von SIEGNETZ.IT GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an SIEGNETZ.IT GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von SIEGNETZ.IT GmbH unentgeltlich.
5.4. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind ausgeschlossen. Soweit der Kunde Händler ist, können die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden. Der Kunde tritt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit für die SIEGNETZ.IT GmbH zustehenden Ansprüche ab. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Forderungsabtretung bekannt zu geben. Der Kunde muß alle Auskünfte erteilen, die für die Geltendmachung der Rechte von SIEGNETZ.IT GmbH benötigt werden.

6. Gewährleistung

6.1. Für den Fall, daß Mängel an der Ware auftreten sollten, teilt dies der Kunde SIEGNETZ.IT GmbH unverzüglich schriftlich mit einer Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde hat die Pflicht, die Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche und leicht behebbare Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten bleiben von den Regelungen dieser AGB unberührt.
6.2. Die vertragliche Gewährleistung ist auf 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme, soweit nichts anderes vereinbar t wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen SIEGNETZ.IT GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
6.3. Der Kunde kann den Vertrag rückgängig machen oder die Vergütung mindern, wenn wiederholte Nachbesserungen fehlschlagen und für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind. Der Kunde muß SIEGNETZ.IT GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung schaffen.
6.4. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Haftung

SIEGNETZ.IT GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen.Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im übrigen ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.

8. Erfüllungsort

8.1. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Siegen, soweit vertraglich nicht anderes vereinbart wurde.
8.2. Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne HGB) gilt der Gerichtsstand Siegen als vereinbart.

9. Rücktritt

Siegnetz.IT GmbH braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware endgültig eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist,sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben.

10. Allgemeine Vertragsbestimmungen

10.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs oder eines Vertrages mit dem Kunde, bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen u. Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn u. Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.
10.2. Mündliche Abreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen.


Stand: Oktober 2002